Auftragsbedingungen
Fassung vom 26. August 2026
Diese Bedingungen sollen keine Hürde sein, sondern das Gegenteil: Sie halten fest, worauf ihr euch verlassen könnt und was ich von euch brauche. Damit an einem Tag, der ohnehin voll genug ist, niemand über Formalitäten nachdenken muss.
1. Wer hier mit wem einen Vertrag schließt
Vertragspartner ist Daniel Obersberger, Hauptstraße 305/2, 8401 Kalsdorf bei Graz, Österreich (im Folgenden „ich“). Auftraggeber seid ihr — das Paar oder die Person, die den Auftrag erteilt (im Folgenden „ihr“). Beauftragen mich mehrere Personen gemeinsam, haftet jede von euch für das gesamte Honorar; ihr könnt euch untereinander natürlich aufteilen, wie ihr wollt.
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge über Hochzeitsfilm und Hochzeitsfotografie. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn sie dem Angebot beiliegen oder darin genannt sind und ihr das Angebot annehmt. Abweichende Bedingungen eurerseits gelten nur, wenn ich ihnen schriftlich zustimme.
2. Wie der Auftrag zustande kommt
Die Angaben auf dieser Website sind noch kein Angebot, sondern eine Einladung, mir zu schreiben. Nach eurer Anfrage bekommt ihr ein schriftliches Angebot mit Datum, Paket, Preis und den Eckpunkten des Tages. Der Vertrag kommt zustande, wenn ihr dieses Angebot annehmt — per E-Mail genügt.
Erst ab diesem Zeitpunkt ist euer Datum für mich reserviert. Ich nehme pro Jahr nur eine kleine Zahl an Hochzeiten an; eine mündliche Zusage oder eine unverbindliche Vormerkung blockiert den Termin nicht.
3. Was ich schulde
Der Umfang steht im Angebot: Paket, Stundenzahl und Leistungen. Für Filme sind das in der Regel ein Trailer von drei bis vier Minuten und ein langer Film von acht bis zwanzig Minuten, für Fotografie rund 70 bis 100 bearbeitete Bilder je gebuchter Stunde.
Bildauswahl, Schnitt, Farbgebung und Musik sind meine gestalterische Entscheidung — dafür engagiert ihr mich. Wünsche nehme ich gerne auf, ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitung oder auf einzelne unbearbeitete Aufnahmen besteht aber nicht. Nicht ausgewählte Aufnahmen sind nicht Teil der Leistung.
Eine bestimmte Anzahl an Aufnahmen einzelner Personen, Motive oder Programmpunkte kann ich nicht zusagen. Ich arbeite dokumentarisch: Ich halte fest, was tatsächlich passiert.
4. Preis, Anfahrt und Zahlung
Alle Preise sind Endpreise. Als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG weise ich keine Umsatzsteuer aus. Die Anfahrt ist bis 50 Kilometer rund um Graz enthalten; darüber hinaus vereinbaren wir sie vorab im Angebot. Nachträgliche Zuschläge gibt es nicht.
Fällig sind eine Anzahlung von 30 % des Honorars binnen 14 Tagen nach Auftragsbestätigung und der Restbetrag bis spätestens 14 Tage vor dem Hochzeitstag. Reisen wir gemeinsam weiter weg, halte ich Fahrt- und Nächtigungskosten im Angebot gesondert fest.
Dauert der Tag länger als gebucht und bleibe ich auf euren Wunsch darüber hinaus, rechne ich jede angefangene weitere Stunde mit 250 € ab. Ich sage euch vorher Bescheid, wenn die gebuchte Zeit ausläuft — ihr entscheidet dann.
Gerätst ihr in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Übergabe der fertigen Aufnahmen kann ich bis zur vollständigen Zahlung zurückhalten.
5. Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss aus der Ferne
Schließen wir den Vertrag ausschließlich per E-Mail, Telefon oder über diese Website ab und seid ihr Verbraucher, habt ihr das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (§ 11 FAGG). Es genügt, wenn ihr mir das innerhalb der Frist formlos mitteilt — eine E-Mail anhallo@ewigundjetzt.at reicht. Ihr könnt dafür auch dasMuster-Formular unten verwenden, müsst es aber nicht.
Tretet ihr fristgerecht zurück, erstatte ich bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen zurück. Beginne ich auf euren ausdrücklichen Wunsch schon vor Ablauf der Frist mit der Arbeit, tragt ihr im Rücktrittsfall den bis dahin angemessenen Anteil.
Ob dieses Rücktrittsrecht bei terminbezogenen Freizeitdienstleistungen eingeschränkt ist (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG), ist umstritten. Ich räume es euch deshalb bewusst ein, statt mich darauf zu berufen.
6. Wenn ihr absagt
Ihr könnt den Auftrag jederzeit beenden. Weil ich euer Datum ab der Buchung für niemanden sonst freihalte und Anfragen dafür absage, fällt ab dem Ende der Rücktrittsfrist ein Anteil des Honorars an — gestaffelt danach, wie viel Zeit mir bleibt, den Tag noch zu vergeben:
- mehr als 6 Monate vor dem Hochzeitstag: 30 % (also die Anzahlung)
- 6 bis 3 Monate vorher: 50 %
- 3 Monate bis 1 Monat vorher: 75 %
- weniger als 1 Monat vorher: 100 %
Das sind Höchstbeträge, keine Strafe. Kann ich den Termin anderweitig vergeben oder ist mir tatsächlich weniger Aufwand entstanden, verringert sich der Betrag entsprechend — ihr dürft mir das auch nachweisen. Ersparte Aufwendungen ziehe ich in jedem Fall ab.
Verschiebt ihr die Hochzeit und bin ich am neuen Termin frei, übertrage ich den Auftrag ohne zusätzliche Kosten. Bin ich am neuen Termin bereits vergeben, gilt die Staffel oben — gemessen am ursprünglichen Datum.
7. Wenn ich ausfalle
Werde ich krank oder hindert mich ein Unfall, springt eine Vertretung aus meinem Netzwerk ein — Menschen, mit denen ich seit Jahren arbeite. Euer Tag findet schließlich nur einmal statt. Den Schnitt beziehungsweise die Bildbearbeitung mache in diesem Fall weiterhin ich, sobald es mir möglich ist.
Ist auch das nicht möglich oder verhindert höhere Gewalt die Durchführung (behördliche Anordnung, Naturkatastrophe, Ähnliches), erstatte ich bereits geleistete Zahlungen vollständig zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesen Fällen nicht, außer ich habe den Ausfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet.
8. Was ich von euch brauche
Damit der Tag funktioniert, braucht es ein paar Dinge von eurer Seite: einen Ablaufplan mit Zeiten und Orten rechtzeitig vorab, den Zutritt zu allen Örtlichkeiten samt der nötigen Erlaubnis von Standesamt, Kirche oder Location, und — wo es die Hausordnung verlangt — die Zustimmung zum Fotografieren und Filmen.
Bei Trauungen entscheidet die Zelebrantin oder der Zelebrant, von wo aus gearbeitet werden darf. Halte ich mich an solche Vorgaben und sind dadurch bestimmte Aufnahmen nicht möglich, ist das kein Mangel meiner Leistung.
Bei Einsätzen über sechs Stunden bitte ich euch, mich mit den Gästen zu verpflegen und mir eine kurze Pause zu ermöglichen. Beides steht sonst am Ende des Tages gegen die Qualität der Aufnahmen.
Und: Bitte informiert eure Gäste, dass gefilmt und fotografiert wird. Mehr dazu in Punkt 11.
9. Lieferung
Fotos liefere ich innerhalb von vier Wochen, Filme innerhalb von zwei bis drei Monaten nach der Hochzeit. Die Übergabe erfolgt digital über einen Download-Link, den ihr mindestens 30 Tage lang nutzen könnt. Ladet die Dateien bitte in dieser Zeit herunter und legt euch eine eigene Sicherung an.
Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die ich zu vertreten habe, setzt ihr mir bitte eine angemessene Nachfrist. Erst danach greifen die gesetzlichen Rechte.
10. Was ihr mit den Aufnahmen machen dürft
Das Urheberrecht an Filmen und Fotos bleibt bei mir; es ist nach österreichischem Recht nicht übertragbar. Ihr erhaltet daran aber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke. Das heißt konkret: Ihr dürft die Aufnahmen ansehen, vervielfältigen, drucken lassen, Freunden und Familie geben und auf euren eigenen Social-Media-Profilen veröffentlichen, so oft und so lange ihr wollt.
Nicht umfasst ist die gewerbliche Nutzung sowie die Weitergabe an Unternehmen zu Werbezwecken — etwa an Location, Floristik oder Brautmode. Wenn ein Dienstleister eure Bilder verwenden möchte, sagt mir kurz Bescheid; in aller Regel stimme ich zu, ich möchte es nur wissen und namentlich genannt werden.
Ein Zuschnitt fürs jeweilige Format ist selbstverständlich in Ordnung. Bitte verändert die Aufnahmen darüber hinaus aber nicht so, dass der Charakter der Arbeit entstellt wird (§ 21 UrhG) — also keine nachträglichen Filter oder Farbveränderungen über die Bearbeitung hinaus. Über eine Nennung als „Ewig & Jetzt“ oder „Daniel Obersberger“ freue ich mich, verpflichtet seid ihr dazu nicht.
11. Veröffentlichung durch mich, und eure Gäste
Ich zeige ausgewählte Aufnahmen gerne in meinem Portfolio: auf dieser Website, auf Instagram und in Angeboten an andere Paare. Ob ich das darf, entscheidet ihr. Die Zustimmung halten wir im Angebot fest, und ihr könnt sie jederzeit widerrufen — schreibt mir einfach. Ich nehme die betreffenden Aufnahmen dann zeitnah von meinen eigenen Kanälen. Auf bereits gedruckte Exemplare oder auf Kopien, die Dritte gespeichert haben, habe ich keinen Zugriff.
Eure Gäste entscheiden das für sich selbst: Jeder Mensch hat nach § 78 UrhG das Recht am eigenen Bild. Ich veröffentliche daher keine Aufnahmen, auf denen Gäste erkennbar im Mittelpunkt stehen, ohne deren Zustimmung. Bitte weist eure Gäste vorab darauf hin, dass gefilmt und fotografiert wird und dass Aufnahmen veröffentlicht werden könnten — eine Zeile in der Einladung oder ein Hinweis beim Empfang genügt. Wer nicht möchte, sagt mir das am Tag selbst oder danach; ich halte mich daran, auch nachträglich.
Für die Aufnahmen von Kindern gilt: Die Zustimmung ihrer Eltern holt ihr beziehungsweise hole ich vor Ort ein.
12. Musik
Ich unterlege Filme ausschließlich mit lizenzierter Musik. Bekannte Chart-Titel sind rechtlich nicht möglich — ein Film damit wird auf Plattformen früher oder später gesperrt oder stummgeschaltet. Wünsche zur Stimmung nehme ich gerne auf und suche etwas Passendes.
Die erworbenen Lizenzen decken die private Nutzung eures Films ab. Verwendet ihr den Film entgegen Punkt 10 gewerblich, liegt es an euch, die dafür nötigen Rechte zu klären.
13. Drohnenaufnahmen
Luftaufnahmen mache ich nur, wo sie rechtlich zulässig sind. Ich fliege im Rahmen der EU-Drohnenverordnung in der offenen Kategorie — als registrierter Betreiber und mit gültigem EU-Fernpilotenzeugnis — und halte die vorgeschriebenen Abstände zu unbeteiligten Personen ein. Über Menschenansammlungen wird nicht geflogen.
Ob geflogen werden kann, entscheidet sich vor Ort: Flugbeschränkungszonen, Naturschutzgebiete, die Zustimmung des Grundeigentümers, Wind und Regen können es unmöglich machen. Entfällt der Drohnenflug aus einem dieser Gründe, ist das kein Mangel und mindert das Honorar nicht. Ich sage euch das an dem Tag selbstverständlich.
14. Sicherung und Aufbewahrung
Während des Tages sichere ich die Aufnahmen laufend, danach auf mehreren getrennten Datenträgern. Das unbearbeitete Rohmaterial lösche ich drei Monate nach der Übergabe. Die fertigen Filme und Bilder bewahre ich noch 24 Monate auf und gebe sie euch in dieser Zeit auf Anfrage erneut heraus. Danach seid ihr für die Sicherung selbst verantwortlich.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Rohmaterials besteht nicht. Wenn ihr es ausdrücklich wünscht, vereinbaren wir das gesondert im Angebot.
15. Gewährleistung und Haftung
Es gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Unterschiedliche Bildschirme und Druckverfahren stellen Farben verschieden dar; geringfügige Abweichungen sind kein Mangel. Ebenso wenig ist es ein Mangel, wenn einzelne Momente fehlen, die sich meiner Kenntnis oder meinem Blickfeld entzogen haben — ein Mensch kann nicht überall gleichzeitig sein.
Für Schäden hafte ich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist meine Haftung mit der Höhe des vereinbarten Honorars begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Sollte trotz sorgfältiger Sicherung Material durch technisches Versagen verloren gehen, ist meine Haftung ebenfalls mit dem Honorar begrenzt; ist die Leistung ganz entfallen, erstatte ich es vollständig.
16. Datenschutz
Wie ich mit euren Daten umgehe, steht in derDatenschutzerklärung. Kurz gefasst: Ich verarbeite nur, was für den Auftrag nötig ist, gebe nichts an Dritte weiter, außer es ist zur Durchführung erforderlich, und bewahre Rechnungen sieben Jahre auf, weil § 132 Bundesabgabenordnung das vorschreibt.
17. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Verbraucher könnt ihr euch immer auch auf die zwingenden Schutzbestimmungen des Rechts eures Wohnsitzstaates berufen; der Gerichtsstand richtet sich nach § 14 KSchG, ihr könnt also an eurem Wohnsitz klagen und werdet dort geklagt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags gültig. Änderungen und Ergänzungen halten wir schriftlich fest, E-Mail genügt.
Zur Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich nicht verpflichtet und nehme daran auch nicht teil. Ich bitte euch stattdessen um das, was ohnehin schneller geht: Meldet euch direkt bei mir, wenn etwas nicht passt. Für Streitigkeiten aus Online-Geschäften ist ansonsten die Internet Ombudsstelle (ombudsstelle.at) eine mögliche Anlaufstelle.
Muster-Rücktrittsformular
Nur ausfüllen und zurücksenden, wenn ihr vom Vertrag zurücktreten möchtet. Ihr könnt mir stattdessen auch einfach formlos schreiben.
An Daniel Obersberger, Hauptstraße 305/2, 8401 Kalsdorf bei Graz,hallo@ewigundjetzt.at:
Hiermit trete ich / treten wir vom Vertrag über die Erbringung folgender Dienstleistung zurück:
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Vereinbart am: ____________________
Hochzeitsdatum: ____________________
Name: _______________________________
Anschrift: __________________________
Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier):
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